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   KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87   

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https://dejure.org/1988,7476
KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87 (https://dejure.org/1988,7476)
KG, Entscheidung vom 08.06.1988 - 18 UF 5843/87 (https://dejure.org/1988,7476)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 18 UF 5843/87 (https://dejure.org/1988,7476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Unterhalt ; Bemessung der Höhe einer Unterhaltsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 778
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Auszug aus KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87
    Sind die Eltern geschieden und hat allein der Elternteil Einkommen, der das Kind nicht betreut, so richten sich die Lebensverhältnisse des Kindes im allgemeinen nach dessen Einkommen; jedenfalls gilt das in mittleren Einkommensverhältnissen, sofern das Einkommen des betreuenden Elternteils nicht höher ist als das des anderen (vgl. BGH FamRZ 1981, 545, FamRZ 1986, 151).

    Das ist vom Bundesgerichtshof bisher - soweit ersichtlich - ausdrücklich nur für den Unterhalt volljähriger Kinder ausgesprochen worden (BGH FamRZ 1986, 151), muß aber auch gelten, wenn ein minderjähriges Kind von keinemder Elternteile betreut wird (vgl. insbesondere RGRK-BGB/Mutschler, 12. Aufl., § 1606 Rn. 16; Göppinger-Kindermann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., Rn. 1244).

  • OLG Köln, 01.06.1979 - 4 UF 308/78

    Anspruch eines Kindes auf Erhöhung eines durch Urteil titulierten

    Auszug aus KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87
    Nach alledem rechtfertigt die Tatsache, daß die Klägerin unterdessen die nächste Altersstufe der Regelunterhaltsverordnung bzw. der Düsseldorfer Tabelle erreicht hat, die Überprüfung und gegebenenfalls die Neufestsetzung ihres Unterhalts (vgl. auch OLG Köln NJW 1979, 1661; OLG Schleswig SchlHA 1979, 193).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1980 - 5 U 124/80
    Auszug aus KG, 08.06.1988 - 18 UF 5843/87
    Sind die Eltern geschieden und hat allein der Elternteil Einkommen, der das Kind nicht betreut, so richten sich die Lebensverhältnisse des Kindes im allgemeinen nach dessen Einkommen; jedenfalls gilt das in mittleren Einkommensverhältnissen, sofern das Einkommen des betreuenden Elternteils nicht höher ist als das des anderen (vgl. BGH FamRZ 1981, 545, FamRZ 1986, 151).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Wird ein Kind außerhalb des Elternhauses gegen Entgelt betreut und erzogen, wandelt sich der von der Mutter nicht durch Naturalunterhalt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB ) befriedigte Betreuungsbedarf des Kindes durch die entgeltliche Betreuungsleistung des Dritten um in einen zusätzlichen Barbedarf des Kindes (vgl. KG, Urteil vom 8. Juni 1988 - 18 UF 5843/87 - (FamRZ 1989, 778/779 f.) und OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 UF 431/89 - (FamRZ 1991, 104/105)).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96

    Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.

    Wird ein Kind außerhalb des Elternhauses gegen Entgelt betreut und erzogen, wandelt sich der von der Mutter nicht durch Naturalunterhalt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) befriedigte Betreuungsbedarf des Kindes durch die entgeltliche Betreuungsleistung des Dritten um in einen zusätzlichen Barbedarf des Kindes (vgl. KG, Urteil vom 8. Juni 1988 - 18 UF 5843/87 und OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 UF 431/89 - ).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 195/02

    Barunterhaltspflicht beider Eltern gegenüber dem bei den Großeltern lebenden Kind

    Wird die Pflege und Erziehung des Kindes einem Dritten anvertraut, ohne dass ein nennenswerter Rest an eigenen Betreuungsleistungen verbleibt, stellt dies keine Erfüllung der Unterhaltspflicht dem Kinde gegenüber dar, und zwar auch dann nicht, wenn der Dritte die Pflege und Erziehung freiwillig und unentgeltlich zu Gunsten des sorgeberechtigten Elternteils vornimmt (KG, FamRZ 1989, 778, 779; OLG Hamm, FamRZ 1990, 307; FamRZ 1991, 104, 105; Johannsen/Henrich/Graba, a.a.O., § 1606, Rz. 9; Luthin/Schumacher, Handbuch des Unterhaltsrechts, 9. Aufl., Rz. 3176).
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege,

    Wird ein Kind außerhalb des Elternhauses gegen Entgelt betreut und erzogen, wandelt sich der von der Mutter nicht durch Naturalunterhalt (vgl. § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB) befriedigte Betreuungsbedarf des Kindes durch die entgeltliche Betreuungsleistung des Dritten um in einen zusätzlichen Barbedarf des Kindes (vgl. KG, Urteil vom 8. Juni 1988 - 18 UF 5843/87 - [FamRZ 1989, 778] und OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 1990 - 5 UF 431/89 - [FamRZ 1991, 104]).
  • VG Karlsruhe, 09.12.2002 - 8 K 2358/00

    Einstellung einer im Voraus bewilligten Leistung; Großeltern als geeignete

    Der nicht durch Naturalunterhalt befriedigte Betreuungsbedarf des Kindes durch die entgeltliche Betreuungsleistung des Dritten wandelt sich in einen zusätzlichen Barbedarf des Kindes um (vgl. KG, FamRZ 1989, 778; OLG Hamm, FamRZ 1991, 104).
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